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Schallimmissionsschutz in der Bauleitplanung und im Einzelgenehmigungsverfahren

Gerade in dicht besiedelten Gebieten, wie sie in Deutschland üblicherweise vorkommen, lassen sich Geräuscheinwirkungen auf Wohnbebauung aber auch auf andere schutzwürdige Nutzungen wie beispielsweise Bürogebäude häufig nicht vermeiden. Unter Schallimmissionen werden dabei alle Geräusche verstanden, die im Freien auf die Gebäude einwirken. Ziel des Schallimmissionsschutzes ist es, die Geräuschimmissionen auf ein erträgliches Maß zu begrenzen. Daher sollten die Immissionen bereits in der Planung schutzwürdiger Bauflächen aber auch von emittierenden Bauvorhaben berücksichtigt und wenn möglich gemindert werden.

Gerne unterstützen wir Sie durch (messtechnische) Untersuchungen und individuelle Beratung in den folgenden Bereichen:

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Straßen- und Schienenverkehrslärm
  • Berechnung und Beurteilung von Verkehrslärmimmissionen auf Plangebiete oder Einzelbauvorhaben unter Beachtung der RLS-19 (Straße) und Schall-03 (Schiene)
  • Beratung bezüglich der planerischen Bewältigung von Lärmkonflikten bspw. durch die Dimensionierung von Lärmschutzwänden oder -wällen
  • Planung von Lärmsanierungsmaßnahmen
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Bau- und Raumakustik

Die Bauakustik beschäftigt sich mit dem Schallschutz im Hochbau, d.h. mit dem Schallschutz gegen Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäuden sowie gegen Außenlärm. Folgende Leistungen bieten wir Ihnen hierzu an:

  • Planungsberatungen zum baulichen Schallschutz Innen entsprechend DIN 4109 bzw. VDI 4100
  • Ermittlung maßgeblicher Außenlärmpegel, Dimensionierung von passivem Lärmschutz
  • Durchführung bauakustischer Messungen innerhalb von Gebäuden
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Bauakustische Fragestellungen sollten bereits in der Planungsphase von Bauvorhaben untersucht und berücksichtigt werden. Zuvor legen wir mit Ihnen zusammen die Anforderungen an die trennenden Bauteile fest, erarbeiten Empfehlungen hier und beraten Sie auch gerne in konstruktiven Details oder der Materialwahl. Diesbezügliche Planungsfehler können ggf. hohe Folgekosten nach sich ziehen, die in keinem Verhältnis zu den Kosten einer entsprechenden qualifizierten Beratung stehen.

Die Dimensionierung der Außenbauteile zum passiven Schallschutz erfolgt unter Berücksichtigung der aktuell gültigen DIN 4109. Gerne geben wir hier auch Hinweise zur Verbesserung von Außenbauteilen bzw. stimmen uns mit Planern über zusätzliche Maßnahmen ab.

Die Durchführung bauakustischer Messungen (z.B. Luftschalldämmung und Trittschalldämmung) erfolgt mittels moderner Messtechnik sowie Auswertungssoftware.

Gerne nehmen wir mit Ihnen auch an Erörterungsterminen mit Betroffenen, Behörden und Planern teil.

Gern unterstützen wir Sie durch (messtechnische) Untersuchungen und projektbegleitende Beratung. Unsere Leistungen umfassen folgende Anwendungsgebiete:

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Die Raumakustik beschäftigt sich mit der innenakustischen Qualität von Räumen. Folgende Leistungen bieten wir Ihnen hierzu an:

  • Planung von Klassenräumen-, Arbeits- und Büroräumen etc. in Bezug auf Sprachverständlichkeit (ggf. inklusiver Nutzung)
  • Messtechnische Ermittlung vorhandener Nachhallzeiten
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Einfache innenakustische Fragestellungen zielen auf eine möglichst starke Bedämpfung von Räumen (z.B. Arbeitsräumen) zur Vermeidung unnötiger Belastungen durch hohe Innenpegel aus Nutzer und Fremdgeräuschen. In Auditorien für Sprech- sowie Musikdarbietungen ist die Optimierung der Übertragung in den gesamten Raum im Hinblick auf Sprachverständlichkeit bzw. Klang-Qualität von Musik Gegenstand raumakustischer Überlegungen.

Gerne beraten wir Sie während der Planung im Zusammenhang mit der Auswahl unterschiedlicher absorbierender Materialien unter Berücksichtigung Ihrer gestalterischen Vorstellung.

Wir beraten Sie auch gerne nach messtechnischer Ermittlung der Nachhallzeit zur Planung der Geräuschreduzierung

Selbstverständlich nehmen wir auch bei diesem Thema gerne an Erörterungsterminen teil.

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Erschütterungs- und Schwingungsimmissionsschutz

Erschütterungen oder Schwingungen, die sich über Boden ausbreiten und auf Gebäude einwirken, können zu erheblichen Belästigungen und zu Schäden an Bausubstanz und Anlagen führen.

Für Projekte im Schienen- und Straßenverkehr, im produzierenden Gewerbe, Hochbau und der Bauleitplanung sind erschütterungstechnische Untersuchungen daher häufig Bestandteil von behördlichen Auflagen.

Gern unterstützen wir Sie durch messtechnische Untersuchungen und projektbegleitende Beratung, um einen wirksamen Erschütterungsschutz für Ihr Projekt zu gewährleisten.

Unsere Leistungen umfassen folgende Anwendungsgebiete:

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Baubegleitende Erschütterungsmessungen

Erschütterungsmessungen bei Durchführung von Bauarbeiten (Rammen, Verdichten) zur Gewährleistung der Einhaltung von vorher festgelegten Anhaltswerten, um Auftreten von Schäden an betroffenen Gebäuden bzw. technischen Anlagen (Funktionsstörungen) zu vermeiden.